Saarländischer Tischfußball Verband
Spielverlegungen 2012 Alle
Das folgende Verzeichnis
informiert Sie über alle von der Geschäftsstelle genehmigten bzw. angeordneten
Spielverlegungen.
Auszug der wesentlichen Regeln aus der Spielordnung:
§ 3 Abs. 2 a SPO
Der Vorstand kann Terminänderungen bzw. Spielverlegungen anordnen.
§ 3 Abs. 2 b SPO
Die Vereine sind berechtigt, in begründeten Fällen Spielverlegungen zu
beantragen. Hierzu muss eine
schriftliche
Einverständniserklärung des jeweiligen Gegners mit Angabe des neuen
Termins (Datum und Uhrzeit) mindestens 3 Wochen vor dem ursprünglichen Termin
bei der STFV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Der neue Termin sollte
maximal 3 Wochen vom ursprünglichen abweichen. Die letzten 3
Verbandsspiele sollten nur vorverlegt werden.
Bitte
unbedingt § 5 Abs. 11 SPO beachten:
Spieler, deren Spielgenehmigung nach dem laut Spielplan festgelegten Termin
datiert ist, können bei einem späteren Termin eines verlegten Spieles nicht
eingesetzt werden. Bei einem Verstoß wird nach § 5 Abs. 10 SPO die Begegnung
24:0 gewertet.
| Datum | Liga | Begegnung | Neustart | Beginn | Bemerkung |
|---|